Instandhaltung von gebäudetechnischen Anlagen

In allen Landesbauordnungen steht Bundesländer übergreifend geschrieben, dass bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten sind, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Um dies sicherzustellen ist es besonders wichtig, alle gebäudetechnischen Anlagen im Überblick zu haben und in regelmäßigen Intervallen zu prüfen und bei Erfordernis instand zu setzen.

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