Gebäudemanagement

Im Gebäudemanagement geht es im Besonderen um die Instandsetzung und Instandhaltung von gebäudetechnischen Anlagen, aber auch um die bauliche Anlage per se und alles was dieser zugeordnet werden kann. Ziel ist es auch hier dem entsprechenden Paragraphen der jeweiligen Bundesländer im Bauordnungsrecht zu entsprechen.

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Begutachtung baulicher Anlagen

Um genaue und detaillierte Begutachtungen im Bestand sicherzustellen, greifen wir auf hochauflösende Drohnentechnik zurück. Hierzu sind unsere Drohnen besonders im Bereich von Außenfassaden und Dachaufbauten im Einsatz (z.B. für RWA Anlagen, Photovoltaikanlagen, Leckagen Ortung, uvm.) und liefern solide und aussagekräftige Bilddokumentationen, welche für die Erstellung von Bewertungen, Gutachten oder Konzepten grundlegend sind.

Unsere erfahrenen Drohnenpiloten wurden alle rechtskonform im Sinne der EU-Drohnenverordnung ausgebildet und sind beim Luftfahrt Bundesamt – LBA registriert.

Instandhaltung von gebäudetechnischen Anlagen

In allen Landesbauordnungen steht Bundesländer übergreifend geschrieben, dass bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten sind, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Um dies sicherzustellen ist es besonders wichtig, alle gebäudetechnischen Anlagen im Überblick zu haben und in regelmäßigen Intervallen zu prüfen und bei Erfordernis instand zu setzen.