Einleitung
Damit ein Feuer (exotherme Oxidationsreaktion) physikalisch entstehen kann, sind gemäß der Brandlehre 3 Komponenten erforderlich, die in einem richtigen Mischungsverhältnis zueinanderstehen müssen:
Ein brennbarer Stoff
Energie (Zündquelle)
Sauerstoff aus der Umgebungsluft
Bei diesem chemischen Vorgang entsteht gleichzeitig auch Rauch, der als Aerosol aus unvollständig verbrannten Produkten und Flüssigkeitströpfchen besteht.
Stellt man sich nun ein Gebäude vor, in dem Lüftungsleitungen durch brandschutztechnisch, bauliche Abtrennungen (Brandwände, Trennwände, Geschossdecken) verlaufen und Räume/ Nutzungseinheiten miteinander lüftungstechnisch versorgen, wird schnell klar, warum bei dem Thema Lüftungsanlagen die Schnittstelle zum Brandschutz offensichtlich ist.
Welche Vorkehrungen vom bauordnungsrechtlichen Grundsatz her getroffen werden müssen und welche rechtlichen Grundlagen für den Brandschutzbeauftragten relevant sind, wird im nachfolgenden Beitrag ausgeführt. Zusätzlich werden wir uns dem Thema Fehler- und Mängelpunkte beim Einbau oder im Betrieb von Lüftungsanlagen widmen, die besonders für die tägliche Arbeit des Brandschutzbeauftragten interessant sind, und vor allem wann und wie Handlungsbedarf erforderlich ist.