Brandschutzklappen Einbau
Grundsätzlich geben in Bezug auf die Einbauvorschriften von Brandschutzklappen die jeweiligen Hersteller im Rahmen von Betriebs- und Montageanleitungen Angaben WIE genau diese einzubauen sind. Die Zulassung (national) bzw. die Leistungserklärung (europäisch) ist an die Einhaltung dieser Bestimmungen gebunden. Die Zulassung (abZ) beschreibt unter anderem die allgemeinen und besonderen Bestimmungen und kann weitere Einbaubedingungen oder Einbauverbote enthalten. Für die genaue Einhaltung der Einbaubedingungen vor Ort ist die jeweilige „Fachfirma“, also der Errichter verantwortlich. Teilweise ist hierzu noch eine schriftliche Errichtererklärung oder Errichterbescheinigung über die Einhaltung der Bedingungen erforderlich. Nur bei Einhaltung dieser Regularien und Vorgaben können wir von einem zulassungskonformen Einbau einer Brandschutzklappe sprechen. Hintergrund ist die Nachweispflicht dem Betreiber oder Eigentümer des Gebäudes, sowie auch dem Brandschutzbeauftragten gegenüber.