Der Brandschutzbeauftragte hat in seiner Funktion den Arbeitgeber in Bezug auf alle Fragen den Brandschutz betreffend fachlich zu beraten, aktiv zu unterstützen und mitzuwirken. Leider zeigt die Erfahrung aus der Praxis eine andere Realität und diese drei wichtigen Verben verblassen im Tätigkeitsdschungel des alltäglichen Brandschutzbeauftragten Daseins. Dabei ist es absolut einfach zu handeln, wenn im Vorfeld – vor Arbeitsaufnahme der Beauftragten Funktion – im Ernennungsschreiben eine klar formulierte Abgrenzung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten schriftlich festgehalten wird. Weisen Sie Ihren Arbeitgeber deutlich darauf hin, dass er/sie die Gesamtverantwortung trägt und diese nicht final weiter delegiert werden kann. Sie jedoch als Brandschutzbeauftragte unterstützen Ihren Arbeitgeber in allen Belangen den Brandschutz betreffend und sorgen im Rahmen Ihrer erlangten Fachkenntnisse für eine adäquate Beratung, Transparenz und eine offene Kommunikation. Wenn Sie Ihre Aufgaben als Beauftragter nun wie unter Punkt 5 (Rechtssicherheit) ausführen, weder vorsätzlich oder fahrlässig handeln und beraten, wenn Sie kein Begehen durch Unterlassen herbeiführen, dann kommen Sie Ihrer Verantwortung als Brandschutzbeauftragter nach und minimieren Ihre Risiken in der Beauftragten Funktion. Um in der beratenden Funktion als Brandschutzbeauftragte Ihrem Arbeitgeber fachlich korrekte Informationen, einwandfreie Mängeldokumentationen mit Lösungsansätzen, sowie die Erstellung von brandschutztechnischen Grundlagendokumenten wie zum Beispiel die Brandschutzordnung und Brandgefährdungsbeurteilungen liefern zu können, müssen Sie sich im Bereich Brandschutz stets weiterbilden. Halten Sie Ihr Wissen aktuell und tauschen Sie sich wann immer möglich fachlich mit Brandschutzexperten auf Seminaren, Fachmessen oder Webinaren aus. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit können Sie somit Ihrer Funktion rechtssicher nachkommen. Fahrlässige oder grob fahrlässige Fehl- oder Falschberatungen im Brandschutz die zu gravierenden Auswirkungen im Schadensfall führen, kommen in der juristischen Beurteilung vor Gericht wie ein Bumerang wieder zu Ihnen zurück (Stichwort: Schadensersatz im Haftungsfall bei Personen- oder Sachschäden).