Zusammenfassend muss dem Brandschutzbeauftragten und/ oder dem Brandschutzsachverständigen klar sein, dass er/sie mit dem Erlangen von Zertifikaten und Absolvieren von Fachfortbildungen nicht nur grundlegendes und vertieftes Brandschutzwissen „an die Hand“ bekommen hat, sondern auch, dass er/sie eine dadurch hervorgehende, große Verantwortung im Rahmen einer Beauftragten Funktion (als Brandschutzbeauftragter oder als Erfüllungsgehilfe für Auftraggeber/ Bauherrn) eingeht. So unterschiedlich die einzelnen Nutzungen von Gebäuden und/ oder Anlagen sind, so individuell muss sich der Brandschutzbeauftragte/ Brandschutzsachverständige pragmatische, fachlich fundierte Lösungen (besonders im Bereich der Sonderbauten) zum Thema Brandschutz überlegen und seinen Arbeitgeber oder Auftraggeber dahingehend unterstützen. Solange nichts passiert kostet „der Brandschutz“ für die meisten Unternehmen in erster Instanz nur Geld. Jedoch im Schadensfall (Personen- oder Sachschaden) kann es sehr schnell ungemütlich werden, wenn es um das Thema Schadensersatz geht und Verantwortlichkeiten im Nachgang vor Gericht klar getrennt oder zugewiesen werden.
Brandschutzbeauftragte/ Brandschutzsachverständige, die sich dieser Haftung und Verantwortlichkeiten im Vorfeld bewusst sind und ihre Tätigkeiten gut dokumentiert und fachlich fehlerfrei in dem geplanten Zeitrahmen ausführen sowie ihren Arbeitgeber/ Auftraggeber adäquat unterstützen, müssen sich dann nur noch wenig Gedanken um mögliche Auswirkungen im Schadensfall machen.
Auch wenn die Gesamtverantwortung beim Arbeitgeber/ Unternehmer/ Bauherrn verbleibt, handeln Brandschutzbeauftragte und Brandschutzsachverständige im Rahmen Ihrer Fachexpertise eigenverantwortlich.