Grundlagen Lüftungsanlagen – Teil 9

Mängel- und Fehler bei Brandschutzklappen

Die häufigsten Mängel- und Fehlerpunkte bei Brandschutzklappen passieren schon bereits beim Einbau. Hier werden leider sehr oft in der Praxis die detaillierten Vorgaben in den Montageanleitungen vollkommen missachtet, bzw. gar nicht erst richtig gelesen und/ oder verstanden. Die daraus resultierenden, verheerenden Auswirkungen sind meistens den ausführenden Firmen aufgrund mangelnder/ fehlender Fachkenntnisse und Schulungen nicht bewusst. Was das Thema „Haftung“ betrifft, so machen sich die Wenigsten Gedanken darüber. Frei nach dem Motto: „Was soll da schon passieren“. Das hierbei jedoch ein klarer Verstoß gegen die bauordnungsrechtliche Schutzzieldefinition (§ 14 Musterbauordnung) vorliegt, nämlich der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen, wird außer Acht gelassen. Nachfolgende Auflistung gibt einen groben Überblick, was genau die prägnanten Eckpunkte sind, auf die Brandschutzbeauftragte im Rahmen ihrer beratenden und unterstützenden Tätigkeit aufmerksam machen müssen. Tipp: Sollten Sie nicht die nötigen, Kenntnisse besitzen, um offensichtliche Mängel fachlich adäquat beschreiben zu können, ist es jedoch umso wichtiger den Hinweis zu geben, dass zum Beispiel die Einbausituation fachkundig zu überprüfen ist. 

Fehlende oder mangelhaft ausgeführte Rahmen und Auswechselungen beim Einbau von Brandschutzklappen in leichte Trennwände (besonders im Bereich des gleitenden Deckenanschlusses)

Leitungsdurchführungen unmittelbar neben der Brandschutzklappe, teilweise mit Nullabstand (meist in der Nachbelegung weiterer Gewerke)

Die erforderliche Feuerwiderstandsdauer der Brandschutzklappe entspricht nicht der Fw-Dauer des umliegenden Bauteils (Wand/ Decke)

Restspalte zwischen Brandschutzklappe und Laibung mit nicht zulässigen Stoffen ausgefüllt (Pappe, Papier, Styropor, Bauschaum, etc.) 

Fehlende oder unzugängliche Revisionsöffnungen

Beschädigungen an der Brandschutzklappe (Risse im Klappenblatt oder fehlende Dichtungen)

Mangelhaft ausgeführte oder nicht zulässige Kanalabhängungen der Lüftungsleitungen bei Montage der Brandschutzklappe vor der Wand

Segeltuchstutzen als Sollbruchstelle und elastische Verbindung zum Ausgleich von Kräften im Brandfall (Längenausdehnungen von Lüftungsleitungen) fest mit dem Lüftungskanal verschraubt

Potentialausgleich zur Überbrückung nicht leitfähiger Verbindungen (Segeltuchstutzen) nicht angeschlossen