Im Dritten Teil unter Abschnitt 2 der Bauordnungen heißt es im § 14 MBO (Gültigkeit besitzen die jeweiligen Landesbauordnungen):
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Um dies zu gewährleisten sind umfassende Planungen und Abstimmungen zur Ausführung erforderlich.
Besonders bei baulichen Anlagen ist es immens wichtig bereits in der Planungsphase alle wesentlichen Aspekte zu berücksichtigen, die im späteren, baulichen Verlauf aufeinander abgestimmt und dann umgesetzt werden. Hierzu zählen nicht nur die Gestaltung der Gebäude, sondern auch die Standsicherheit, der Brandschutz und die Technische Gebäudeausrüstung.
Um Bauvorhaben und Projekte in die Tat umzusetzen, bedarf es einer genauen Planung, Vorbereitung und Durchführung. Bauherren und Unternehmen wissen oft nicht, wann Anträge bei den genehmigenden Behörden zu stellen sind und wie einzelne Genehmigungsverfahren ablaufen.
Egal in welcher Phase Ihres Projektes Sie sich befinden, wir von der Biffar Quality Solutions GmbH unterstützen Sie hierbei. Mit unserem Netzwerk von bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassern sind wir bundesweit aufgestellt und begleiten Sie rechtssicher durch das Bauordnungsrecht.
Bei Neubauten, Umbauten oder Nutzungsänderungen werden private Bauherren und Unternehmen immer wieder mit dem Thema Brandschutz konfrontiert. Hierbei ist es egal, ob es sich um ein Mehrfamilienhaus mit unterschiedlichen Wohnungen als Nutzungseinheiten handelt, oder um einen Industriepark mit verschiedenen Gebäudekomplexen.
Der bauliche Brandschutz in der Konzeptionierung sollte immer ein fester Bestandteil in der frühen Planungsphase sein, um Kostenexplosionen im Nachhinein zu vermeiden. Grundleistungen, sowie besondere Leistungen im Bereich Brandschutz gemäß AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.) bilden hier die Grundlage.
Die Sachverständigen der Biffar Quality Solutions GmbH weisen hierbei Jahrzehnte lange Erfahrung zusammen mit den neusten Erkenntnissen aus der Technik und Forschung in Bezug auf den Brandschutz auf. Wir haben uns hierbei selbst eine kontinuierliche Weiterbildung auferlegt, um für unsere Kunden stets aktuell und rechtssicher bewerten zu können.
Gut durchdachte und geplante Lösungen im Bereich des Brandschutzes bilden ein solides und gesetzeskonformes Fundament sowohl für den Bauherren und Unternehmer als auch für den Architekten, sowie für alle weiteren, ausführenden Gewerke. Der Brandschutz in der Grundlagenermittlung bis zum genehmigungsfähigen Brandschutzkonzept (LPH 1-4) bildet so zusammen mit weiteren Bereichen der Versorgungstechnik von Gebäuden (TGA – Technische Gebäudeausrüstung) ein enges Netzwerk und ist Basis für die spätere Ausführung.
Egal ob aus bauordnungsrechtlicher oder versicherungstechnischer Sicht, im Rahmen von Auditierungsprozessen, aufgrund der Forderung des Brandschutzbeauftragten oder vom Betrieb/ Unternehmen selbst - wir von der Biffar Quality Solutions GmbH erstellen rechtskonforme Brandschutzkonzepte, stets in enger Abstimmung mit den Projektbeteiligten.
Das Erstellen von Brandschutzgutachten und/ oder brandschutztechnischen Stellungnahmen zu spezifischen, komplexen brandschutztechnischen Fragestellungen bedarf einer jahrelangen Erfahrung im Bereich Brandschutz, sowie das aktuelle, rechtskonforme Wissen mit allen Schnittstellen zum Brandschutz. Diese können sowohl aus arbeitsschutzrechtlicher und/ oder versicherungstechnischer Anforderungssicht resultieren.
Das Erstellen von Brandschutzgutachten erfolgt in enger Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Unsere Bewertungen sind stets auf die spezifischen, brandschutztechnischen Fragestellungen abgestimmt.
Die Visualisierung des Brandschutzes in Plänen bilden die Grundlage für eine rasche Übersicht sowohl für bauliche Maßnahmen als auch für die Feuerwehr und bis hin zur Entfluchtung bzw. Räumung von Gebäuden im Brandfall. Dabei resultieren die Anforderungen aus den anerkannten Regeln der Technik wie zum Beispiel das Erstellen von Feuerwehrplänen gemäß DIN 14095 und Feuerwehrlaufkarten gemäß der DIN 14675. Diese beiden Normen sind für die Einsatzkräfte der Feuerwehr im Brandfall von höchster Bedeutung, da sowohl die Laufwege zu den einzelnen Brandmeldern als auch potenzielle Gefahren für die Einsatzkräfte visualisiert und beschrieben sind.
Brandschutzpläne dienen zur Darstellung von brandschutzqualifizierten Bauteilen und Anlagen (Baulicher und Anlagentechnischer Brandschutz) für Behörden und Unternehmer/ Betreiber von Anlagen.
Die Flucht- und Rettungspläne gemäß der DIN ISO 23601 sind Anforderungen aus dem Arbeitsschutz (Arbeitsstättenverordnung § 4 Abs. 4) und dienen allen Personen, die sich in Gebäuden aufhalten.
Alle Pläne im Bereich des Brandschutzes sind in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und stets aktuell zu halten.
Die Biffar Quality Solutions GmbH bietet ihren Kunden alle planerischen Leistungen im Bereich Brandschutz an.
Wenn bei einer realen Bedrohung für Unternehmen der Schadensfall eintritt, ist es meistens bereits zu spät mit den Vorkehrungen im akuten Fall anzufangen. Nur wer übt und vorbereitet ist, kann etwaigen Schadensereignissen vorbereitet entgegentreten und weiß, was im Ernstfall zu tun ist. Dazu zählen richtige und zielgerichtete Vorbereitungen, die nicht nur effektiv, sondern auch wirtschaftlich umsetzbar sind. 100%ige Sicherheit gibt es nicht, jedoch können wir diese mit der richtigen Planung und Umsetzung nahezu fast erreichen, damit die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit nach einem Schadensereignis schnell wieder hergestellt wird und Personen- und Sachschäden minimiert werden.
Viele Schadensereignisse bedrohen die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit und die damit verbundene Marktpräsenz und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Statistisch gesehen übersteht nur ein Drittel der Unternehmen ein Schadensereignis (z.B. durch einen Brand). Folge- und Imageschäden können hierbei signifikant existenzbedrohende Auswirkungen für Unternehmen haben.
Die ISO 31000 und die ONR 49001 beschreiben die Guidelines für das Risikomanagement und bilden die Grundlage. Hierbei geht es um die Identifikation und Bewertung unternehmerischer Risiken und deren Auswirkungen. Durch gezielte Risikosteuerung und Risikobewältigung ist jedes Unternehmen mittel- bis langfristig in der Lage auf jede Art von Schadensereignissen und Gefährdungen von innen oder außen zu reagieren.
Der Ansatz im Risikomanagement fängt bei einer ganzheitlichen Betrachtung des Betriebes oder des Unternehmens an, verläuft mit Bewertungen und Risikoeinstufungen mit Eintrittswahrscheinlichkeiten und Festsetzung von Maßnahmen, bis hin zur wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit bei Eintritt und Andauern von Schadensereignissen. Dabei gehört die rechtssichere Dokumentation in einem individuell erarbeiteten Notfallmanagementsystem genauso dazu, wie die Überprüfung und ggfls. Anpassung von Versicherungspolicen und die Prozessoptimierung im Hinblick auf ein Business Continuity Management.
Die Biffar Quality Solutions GmbH erarbeitet gemeinsam mit ihren Kunden individuelle Lösungen und unterstützt bei der Umsetzung und Implementierung von Risikomanagementsystemen, bis hin zu einer soliden Grundlage für Audits und Zertifizierungsprozesse.