Brandschutzklappen Prüfungen
Brandschutzklappen sind regelmäßig durch befähigte Personen zu prüfen. Die genauen Intervalle und Angaben, was zu prüfen und zu bescheinigen ist, kann ebenfalls der Hersteller des Bauproduktes durch die Zulassung (national) bzw. die Leistungserklärung (europäisch) vorgeben. Wer als befähigte Person in Frage kommt, können wir aus der Betriebssicherheitsverordnung § 2 Abs. 6 entnehmen:
Zur Prüfung befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt; soweit hinsichtlich der Prüfung von Arbeitsmitteln in den Anhängen 2 (Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen) und 3 (Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel) weitergehende Anforderungen festgelegt sind, sind diese zu erfüllen.
Die befähigte Person unterliegt bei ihrer Prüftätigkeit keinen fachlichen Weisungen und darf wegen dieser Tätigkeit nicht benachteiligt werden.