Brandschutz VS Arbeitsschutz – Teil 3

Der Gesetzgeber hat, wie man hier bereits deutlich erkennen kann, ein Ansinnen, dass im Bereich Brandschutz (Explizit Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten, sowie „anderer“ Personen —> Ergo: Fremdfirmen und Besucher) Maßnahmen getroffen werden. Wie genau diese „Maßnahmen“ aussehen sollen, wird im Gesetz nicht konkretisiert. Dies können wir grundsätzlich feststellen, dass die Gesetzgebung sich hierbei nie explizit äußert, bzw. Vorgaben macht. Logisch betrachtet ist dies auch gut so, denn stellen Sie sich einmal vor im Arbeitsschutzgesetz würde detailliert stehen, wie genau eine Evakuierung ablaufen müsste. Man lässt hier bewusst den Spielraum offen, da es ja auch unterschiedliche Arbeitsstätten und somit auch Nutzungen gibt. Pauschale Vorgaben wären hier nicht pragmatisch und würden auch bei adäquater Ausführung den Umfang des Gesetzes sprengen. Die Verbindlichkeit sich an das Arbeitsschutzgesetz zu halten und die auf den Brandschutz bezogenen Maßnahmen festzulegen und umzusetzen ist jedoch Pflicht und eine sogenannte „Muss-Bestimmung“. Das gleiche gilt im Übrigen auch für Verordnungen im Arbeitsschutz. Hier ist die Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV) zu nennen. So heißt es in § 3a Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten:

(1) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. […]

(2) Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften sowie den zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen und Orientierungssystemen, die von den Beschäftigten mit Behinderungen benutzt werden. […]