Räumungs- und Evakuierungsübungen

„Nur wer übt kann sich sicher sein“ – Wissen was zu tun ist in einer Gefahren- und Notsituation (wie zum Beispiel bei einem Realbrandereignis), wird in vielen Betrieben eher stiefmütterlich behandelt und nicht umgesetzt. Floskeln wie „Was soll denn bei uns schon brennen“ Oder „Das machen wir schon immer so“ sind allzu bekannt und stellen Brandschutzbeauftragte immer wieder vor Herausforderungen. Dabei wissen Einsatz- und Hilfskräfte längst, dass es immens wichtig ist, in Unternehmen und Betrieben regelmäßig den Räumungs- oder Evakuierungsfall zu üben. Genauso wichtig wie die Durchführung der Übung selbst, ist die richtige Vorbereitung. Hierzu muss sich der Brandschutzbeauftragte/ Brandschutzsachverständige im Vorfeld der Übung Grundsätzliches überlegen: Welche Bereiche sollen geräumt/ evakuiert werden? Wird es eine angekündigte oder unangekündigte Übung? Wen muss ich informieren? Auch hier hat sich wieder in der Praxis bewährt einen ausgewählten Personenkreis in Kenntnis zu setzen und gegebenenfalls mit in den Übungsablauf fest zu integrieren. Mindestens einmal vor der Übung zum Durchsprechen und Abstimmen sollte sich dieser Personenkreis zusammenfinden; Der Brandschutzbeauftragte/ Brandschutzsachverständige ist hierbei federführend. Denken Sie Brandschutz übergreifend, das heißt zum Beispiel bei Auslösen des Hausalarms oder Handmelders, sowie sonstiger, festgelegter Alarmierung zum Einleiten der Übung, dass die Feuerwehr darüber informiert und auch im Idealfall mit eingebunden wird. Ebenso sollten Sie die Haustechnik rechtzeitig vorher informieren, um eventuelle Ausfälle umsatzproduzierender Maschinen und Anlagen, die im Alarmfall abschalten, sowie Auslösen von Brandschutzklappen in Lüftungsanlagen zu vermeiden. Stichwort: Ansteuerung brandschutz- und sicherheitsrelevanter Bauteile oder Anlagen über die Brandmeldeanlage, respektive der Gebäudeleittechnik. Berücksichtigen Sie unbedingt auch die Jahreszeit, wann eine Übung stattfinden soll und sinnvoll ist. Sie wollen definitiv Erfrierungen oder Überhitzungen der Mitarbeiter am Sammelpunkt vermeiden, die zu längeren, krankheitsbedingten Ausfällen führen können. 

Nachfolgende Personen sollten Sie fest in eine Übung einbinden: Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Beobachter. Diese sollten für die Übung mit Signalwesten o.Ä. zur Wiedererkennung, sowie mit Schreibzeug ausgestattet werden. Arbeiten Sie mit Checklisten und wie erwähnt im Idealfall mit der Feuerwehr zusammen. Diese hat ein Übungsobjekt für deren Einsatzübungen und Sie als Brandschutzbeauftragter bekommen sinnvolles und kostenloses Feedback von den Profis > eine Win-win-Situation.

Die Nachbesprechungen sind ebenso wichtig, wie die Vorbereitung und Durchführung. Hierbei werden alle relevanten Informationen zum Übungsablauf zusammengetragen. Daraus ergibt sich ein Bericht, der vom Brandschutzbeauftragten erstellt werden kann, mit etwaigen Maßnahmen und Verbesserungsvorschlägen. Sofern in der Baugenehmigung oder dem Brandschutzkonzept nichts Gegenteiliges beschrieben steht, sind Räumungs- oder Evakuierungsübungen in Anlehnung an die Forderungen aus dem Arbeitsschutz in angemessenen Zeitabständen (jedoch mindestens jährlich) durchzuführen.