Flucht- und Rettungswege
Dass Flucht- und Rettungswege im Krankenhaus jederzeit frei und nutzbar zu halten sind wird jede(r) von Ihnen nachvollziehen können, bzw. nicht bestreiten wollen. Die Praxis hält jedoch auch hier einige Herausforderungen für Brandschutzbeauftragte bereit. Allgegenwärtiger und chronischer Platzmangel in überfüllten Fluren stellt auch Rettungskräfte im Brandfall immer wieder vor Herausforderungen. Dabei sollte man annehmen können, dass eine Mindestflurbreite von 2,25 m ausreichend genug sein sollte. Essens-, Versorgungs-, oder Putzwägen beeinträchtigen die vorgegebenen Fluchtwegbreiten, sind aber nicht inflationär aus notwendigen Fluren zu verbannen. Hier heißt es pragmatisch denken und Brandlasten grundsätzlich auf das für den Krankenhausbetrieb erforderliche Mindestmaß zu reduzieren. An dieser Stelle sei zu bemerken, dass Brandschutzbeauftragte hier auch in der individuellen Festlegung und brandschutztechnischen Bewertung mit eingebunden sein müssen. Bitte verwechseln Sie nicht die Anforderungen an die vertikalen Rettungswege, respektive notwendigen Treppenräume. Hier sind die bauordnungsrechtlichen Anforderungen und Regelungen aus den anerkannten Regeln der Technik sehr eindeutig. Ein weiteres Thema sind auch immer wieder Zwischendeckenbereiche notwendiger Flure. Schauen Sie nicht nur in baulichen Übergängen von Brandabschnitten in diese Bereiche hinein, sondern öffnen auch stichprobenartig Decken (sofern zerstörungsfrei möglich) in Übergängen zu Schächten, zu Patientenzimmern, etc. Hier lassen sich oftmals im Bestand spezielle Situationen in Bezug auf verwendete Baustoffe und baulichen Ausführungen entdecken.
Im Brandfall kann es nämlich durchaus einsatztaktisch Sinn machen Patienten in den Zimmern zu belassen, bis wirksame Löscharbeiten durchgeführt wurden. Dann sollten diese aber auch mindestens rauchdicht abtrennt sein. Wie gesagt, am Ende des Tages sind dies keine 0 oder 100 Lösungen, Sie als Brandschutzbeauftragte müssen individuell im brandschutztechnischen Alltag und bei Entscheidungen aktiv mitwirken können und oftmals sogar Lösungen (im Rahmen bauordnungsrechtlicher Anforderungen) erarbeiten.
Fazit
Die Aufgabenbereiche für Brandschutzbeauftragte in Krankenhäusern sind sehr vielfältig. Die in diesem Beitrag erwähnten Punkte bilden im Rahmen einer gut funktionierenden Brandschutzorganisation nur einen Teil in einem brandschutztechnischen Gesamtkonstrukt. Adäquate Alarmierungen im Brandfall, eine ausreichende Sicherheitsstromversorgung um Eingriffe in OP´s und medizinisches Equipment weiterhin bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung sicherzustellen, eine ausreichende Müllentsorgung, eine funktionierende, brandschutztechnische Gebäude- und Anlagentechnik, Brandschutzausbildungen/ Unterweisungen von Personal, sowie Übungen mit der zuständigen Feuerwehr sind nur einige von vielen weiteren Punkten, die Brandschutzbeauftragte ebenfalls im Blick haben, respektive im Rahmen Ihrer Tätigkeiten umsetzen müssen.