Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung ist in der DIN 14096 geregelt und untergliedert sich in 3 Teile:

Teil A = Gültig für alle Personen, die sich auf dem Gelände und/ oder in den Gebäuden aufhalten

Teil B = Gültig für Mitarbeiter und Personen, welche sich nicht nur vorübergehend in der baulichen Anlage aufhalten

Teil C = Gültig für alle Mitarbeiter und Personen, die in Gefahren- und Notsituationen, wie z.B. Brandfall besondere Aufgaben haben

Der Brandschutzbeauftragte/ Brandschutzsachverständige erstellt die gesamte Brandschutzordnung, respektive schreibt diese fort. Sollten bereits Schriftstücke bei Ihnen im Betrieb existieren, sind diese unbedingt durch den Brandschutzbeauftragten/ Brandschutzsachverständigen zu prüfen und gegebenenfalls abzuändern/ anzupassen. Für eine bessere Nachvollziehbarkeit ist ein Index zu erstellen. 

Doch was gehört nun alles in die Brandschutzordnung hinein?

Teil A ist als ein genormter DIN-A4 Aushang definiert und beschreibt unterstützend durch Piktogramme in Kurzform das Verhalten im Brandfall. In der Praxis hat sich das Anbringen des Aushangs in höher frequentierten Bereichen bewährt (Ein- und Ausgängen, Treppenräumen, schwarzes Brett, etc.).

Teil B wird in Schriftform erstellt und beschreibt hinreichend alles rund um Ihren betrieblichen Brandschutz. Nachfolgende Inhaltsabschnitte sind gemäß DIN 14096 zu beschreiben:

a) Einleitung

b) Brandverhütung

c) Meldung und Alarmierungsablauf

d) Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte

e) Löschmaßnahmen

f) Vorbereitungen für den Einsatz der Feuerwehr

g) Nachsorge

h) Anhang

Im Besonderen sollten auch omnipräsente Themenbereiche wie zum Beispiel Fremdfirmeneinweisungen, Umgang mit privaten Elektrogeräten (z.B. Ladegeräte für Smartphones, Ventilatoren, Radios u.Ä.), sowie Ladestationen für Elektrofahrzeuge – sofern vorhanden- mitbewertet werden. Hilfe zur Erstellung der Brandschutzordnung finden Sie in der DIN 14096, Ihren Lehrgangsunterlagen oder als Fachliteratur (z.B. das Buch „Brandschutzbeauftragter“ – Erstellt in Zusammenarbeit mit dem FeuerTrutz Verlag, dem VdS und dem VBBD).

Teil C wird ebenfalls wie bereits Teil B in Schriftform erstellt und beschreibt vollumfänglich die Aufgaben von Personen, die in Gefahren- und Notsituationen, wie z.B. Brandfall besondere Aufgaben innehaben. Der Brandschutzbeauftragte hat bei der Erstellung von Teil C besonders auch auf die Aktualität von Erreichbarkeiten dieses Personals zu achten und in Fortschreibungen zu berücksichtigen.  Die Brandschutzordnung muss stets aktuell gehalten werden und wird somit bei Veränderungen den Brandschutz betreffend fortgeschrieben – mindestens jedoch jährlich.  

Vermeiden Sie unbedingt sogenannte „Copy and Paste“ Vordrucke aus dem Internet. Eine Brandschutzordnung ist immer ein individuell auf den Betrieb angepasstes Schriftstück, welches für alle Betroffenen in einer verständlichen und geeigneten Form zur Verfügung gestellt werden muss.