Erstmal gibt hier die Bauordnung bereits wichtige Hinweise und Grundlagen an Lüftungsanlagen, die bei der Errichtung oder Instandhaltung zu beachten sind. Jedoch, wie so oft üblich, folgen detailreichere Anforderungen an Lüftungsanlagen in einem weiteren Schriftstück, welches als allgemein anerkannte Regel der Technik, respektive als eingeführte Technische Baubestimmung Gültigkeit besitzt. Die Rede ist von der Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie M-LüAR), welche in allen Bundesländern zu finden ist. Teilweise wurde hier sogar die komplette Muster-Richtlinie ohne Ergänzungen oder Abweichungen übernommen.
Nachfolgende Inhalte werden zur besseren Übersicht aufgeführt, um einen Eindruck als Brandschutzbeauftragter zu bekommen, was genau alles in der Richtlinie an Anforderungen zum Thema Lüftungsanlagen konkretisiert wird: