Geschäftsfelder

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Hoch- und Tiefbau / Brandschutz

Im Dritten Teil unter Abschnitt 2 der Bauordnungen heißt es im § 14 MBO (Gültigkeit besitzen die jeweiligen Landesbauordnungen):
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Um dies zu gewährleisten sind umfassende Planungen und Abstimmungen zur Ausführung erforderlich.

Risiko- und Sicherheitsmanagement

Wenn bei einer realen Bedrohung für Unternehmen der Schadensfall eintritt, ist es meistens bereits zu spät mit den Vorkehrungen im akuten Fall anzufangen. Nur wer übt und vorbereitet ist, kann etwaigen Schadensereignissen vorbereitet entgegentreten und weiß, was im Ernstfall zu tun ist. Dazu zählen richtige und zielgerichtete Vorbereitungen, die nicht nur effektiv, sondern auch wirtschaftlich umsetzbar sind. 100%ige Sicherheit gibt es nicht, jedoch können wir diese mit der richtigen Planung und Umsetzung nahezu fast erreichen, damit die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit nach einem Schadensereignis schnell wieder hergestellt wird und Personen- und Sachschäden minimiert werden.

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Gebäudemanagement

Im Gebäudemanagement geht es im Besonderen um die Instandsetzung und Instandhaltung von gebäudetechnischen Anlagen, aber auch um die bauliche Anlage per se und alles was dieser zugeordnet werden kann. Ziel ist es auch hier dem entsprechenden Paragraphen der jeweiligen Bundesländer im Bauordnungsrecht zu entsprechen.

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