In Ihrer neuen Stellung als Brandschutzbeauftragter haben Sie (ähnlich wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit) eine beratende, unterstützende Funktion und sind dem Arbeitgeber unmittelbar unterstellt. Da Sie im Rahmen Ihrer Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten nun über ein umfangreiches Grundwissen den Brandschutz betreffend verfügen, müssen jetzt noch Ihre zukünftigen, brandschutzspezifischen Aufgaben im Betrieb schriftlich festgehalten werden. Dies geschieht mit Hilfe des Ernennungsschreibens/ der Ernennungsurkunde.
In der DGUV Information 205-003 finden Sie im Anhang 1 als Muster ein Bestellungsschreiben zur Aufgabenübertragung. Bevor Sie dieses jedoch in einem gemeinsamen Termin mit dem Arbeitgeber zur Klarstellung der Verantwortlichkeiten und Aufgaben im Brandschutz erläutern und beide unterschreiben, sollten Sie vorher Ihren ersten Rundgang mit der „Brandschutzbrille“ in einem Soll-Ist Abgleich durchgeführt haben. Dies ermöglicht Ihnen im Vorfeld signifikante Punkte den Brandschutz in Ihrem Betrieb betreffend festzuhalten und individuell Ihren zukünftigen Aufgaben und Zeitmanagement anzupassen (siehe auch hierzu Punkt 7). Ferner werden im Anhang 1 der DGUV Information 205-003 26 mögliche Aufgaben im Rahmen der Position Brandschutzbeauftragter aufgelistet, wo Sie nun entsprechende Tätigkeiten ankreuzen können. Selbstverständlich darf die Liste der Aufgaben um beliebige Positionen erweitert werden. Sie dürfen diesen Anhang 1 als Vorlage zur Erstellung Ihres Ernennungsschreibens nutzen. Die klare Empfehlung ist jedoch dieses Schreiben individuell auf Ihre berufliche Position als Brandschutzbeauftragter anzupassen.