Brandschutz VS Arbeitsschutz – Teil 8

Im Bereich der materiellen Anforderungen in den Landesbauordnungen und Konkretisierungen in den geregelten Sonderbauvorschriften, aber auch in den technischen Baubestimmungen wird größtenteils der bauliche und anlagentechnische Brandschutz betrachtet. Nachfolgende Auflistung zeigt prägnante Punkte, die in den gesetzlichen Vorschriften weiter beschrieben werden und letztendlich definieren WIE gebaut werden darf:

  •  Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen 
    • Tragende Wände, Stützen
    • Außenwände
    • Trennwände 
    • Brandwände 
    • Decken 
    • Dächer
  • Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen
    • Erster und zweiter Rettungsweg 
    • Treppen
    • Notwendige Treppenräume, Ausgänge 
    • Notwendige Flure, offene Gänge 
    • Fenster, Türen, sonstige Öffnungen 
    • Umwehrungen
  • Technische Gebäudeausrüstung
    • Aufzüge
    • Leitungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle
    • Lüftungsanlagen
    • Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung, Brennstoffversorgung 
    • Blitzschutzanlagen
  • Nutzungsbedingte Anforderungen
    • Aufenthaltsräume
    • Wohnungen
    • Stellplätze, Garagen und Abstellplätze für Fahrräder
    • Barrierefreies Bauen
    • Sonderbauten