Fortbildungen und Verantwortung des Brandschutzbeauftragten - Teil 1

Gemäß der DGUV Information 205-003 haben Brandschutzbeauftrage Fortbildungsveranstaltungen innerhalb von 3 Jahren mit 16 UE à 45 Minuten zu besuchen. Diese dienen dazu im Thema Brandschutz aktuell zu bleiben und sich mit Neuerungen vertraut zu machen. Ferner sind branchenbezogene Seminare zum Brandschutz oder auch Fachtagungen, sowie Seminare zu Kommunikation, Didaktik, Präsentation als Fortbildung anzurechnen. Betriebliche Nachteile dürfen sich für den Brandschutzbeauftragten hieraus nicht ergeben. Die klare Empfehlung lautet jedoch sich mindestens jährlich fortzubilden. Ein Austausch auf Fachtagungen oder Seminaren ist für die Aufgabenbewältigung des Brandschutzbeauftragten absolut substanziell. 

So unterschiedlich die einzelnen Nutzungen von Gebäuden und/ oder Anlagen sind, so individuell muss sich der Brandschutzbeauftragte pragmatische Lösungen (besonders im Bereich der Sonderbauten) zum Thema Brandschutz überlegen, eine „Blaupause“ gibt es nicht.

Der Brandschutzbeauftragte sollte im Vorfeld zu allen Projekten mit potenziellen Schnittstellen zum Brandschutz (baulich, anlagentechnisch, organisatorisch) im Rahmen seiner Expertise Stellung beziehen dürfen, um im Nachhinein Kostenexplosionen für den Unternehmer/ Betreiber der Anlagen zu vermeiden.

Brandschutzbeauftragte behalten den Überblick und handeln im Rahmen Ihrer Fachexpertise eigenverantwortlich, können jedoch bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung Ihrer Pflichten rechtlich belangt werden. Die Gesamtverantwortung verbleibt allerdings immer beim Arbeitgeber.