Externe Brandschutzbeauftragte

Brandschutzbeauftragte können aus den unterschiedlichsten Gründen gefordert sein. Sowohl bauordnungsrechtlich im Sinne der Sonderbauvorschriften und besonderen Auflagen zu Baugenehmigungen, oder aus Gründen des Sachwert- und Betriebsunterbrechungsschutzes seitens Versicherungen, sowie aus betrieblichen/ unternehmerischen Gründen.

Eines sollten Brandschutzbeauftragte jedoch alle gemeinsam haben – die brandschutztechnische, unterstützende Tätigkeit für den Unternehmer/ Betreiber von Anlagen im Rahmen der Fachexpertise gemäß vfdb-Richtlinie 12/09-01 und DGUV Information 205-003.

Hier zeigt es sich jedoch deutlich, dass reines theoretisches Fachwissen nur einen geringen Teil der Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter ausmacht und ausreichende Praxiserfahrungen für eine adäquate Unterstützung und Beratung von Unternehmen mindestens genauso wichtig sind.

Die Biffar Quality Solutions GmbH kann hier auf jahrelange Erfahrungen in den unterschiedlichsten Unternehmensbereichen zurückgreifen. Da wir zusätzlich selbst Brandschutzbeauftragte seit Jahren ausbilden, wissen wir genau auf was es nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxistätigkeit von Brandschutzbeauftragten ankommt.

Individuelle und auf Ihr Unternehmen/ Betrieb abgestimmte, sinnvolle Tätigkeiten als Brandschutzbeauftragte gemäß den Aufgaben der DGUV 205-003 (Anhang 1).

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